Gebrauchtwagenverkauf
 

Gebrauchtwagenverkauf
von A wie Anzahlung bis Z wie Zulassungsstelle


Unser Ratgeber zum Gebrauchtwagenverkauf - Darauf sollten Sie achten: Anzahlung, Preisverhandlung, Probefahrt, Kfz Versicherung und Zulassung.
Ihr Gebrauchtfahrzeug muss weg. Die nachfolgenden Hinweise können Ihnen helfen, eventuelle Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen und Ihren Gebrauchtwagen erfolgreich zu veräußern.

Allgemein:
Beim Gebrauchtwagenverkauf sollten Sie als Erstes darauf achten, dass der Abnehmer voll geschäftsfähig ist, das heißt, er muss das 18 Lebensjahr vollendet haben. Schließen Sie einen schriftlichen Kfz Kaufvertrag ab und halten Sie darin die wichtigen Punkte fest, vermeiden Sie mündliche Vereinbarungen.

Hier finden Sie unseren kostenlosen Vordruck: Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kfz

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Probefahrt:
Falls der potentielle Käufer eine Probefahrt machen möchten, versichern Sie sich, ob er oder sie überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt. Ratsam wäre es, wenn Sie bei der Probefahrt selbst dabei sind. Es kann auch sein, dass der Käufer Ihnen als "Pfand" seine Kreditkarte oder ähnliches anbietet. Seien Sie vorsichtig, die Papiere können gefälscht sein und lassen Sie auf keinen Fall die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) mit im Auto, sonst kann es passieren, dass der Probefahrer auf und davon ist.

Bezahlung:
Vereinbaren Sie am besten in bar eine Einmal-Zahlung über den kompletten Kaufpreis oder eine Anzahlung bei Kauf-Zusage und Restzahlung bei der Übergabe des Fahrzeugs. Gehen Sie zusammen zur Bank und lassen Sie das Bargeld prüfen. Seien Sie vorsichtig mit der Annahme von Schecks.
Ratenzahlungen, Stundungen und ähnliches führen oft zu Schwierigkeiten. Erst wenn die Tilgung des Kaufpreises vollständig abgeschlossen ist, sollten Sie dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) aushändigen. Außerdem ist es wichtig, dass Sie den Käufer über bestehende und mögliche Schäden und Mängel in Kenntnis setzten. Berichten Sie ihm auch von Unfallschäden!

Zulassungsstelle und Versicherung:
Schicken Sie eine Kopie des Kaufvertrages sofort an die Kfz-Zulassungsstelle und an Ihre Versicherungsgesellschaft. Sobald Sie Ihren Wagen verkauft haben, sollten Sie die Zulassungsstelle und Versicherung informieren. Am besten, Sie schicken eine Kopie des Kaufvertrages, denn die Kfz Steuerpflicht geht erst mit dem Eingang der Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle auf den Käufer über. Außerdem sollten die alten Nummernschilder entwertet werden. Wohnt der neue Eigentümer allerdings im gleichen Bezirk, kann er das Auto erneut auf das gleiche Autokennzeichen zulassen und erspart sich dadurch die Kosten für das Erstellen eines neuen Kennzeichens.
Falls Sie das Auto, welches Sie verkaufen wollen, schon abgemeldet haben, es aber noch für Probefahrten für potentielle Käufer zur Verfügung stellen wollen, müssen Sie sich Nummernschilder mit roten Kennzeichen besorgen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, welche den Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens vor Ansprüchen Dritter bewahrt.
Teil- oder Vollkasko?
Die Teilkaskoversicherung:
Sie sichert den Versicherungsnehmer bei Verlust des Wagens durch Diebstahl, Kollisionen, Marderschäden und Unwetterschäden wie zum Beispiel Überschwemmungen oder Hagel, ab.
Die Vollkasko:
Sie übernimmt ebenfalls die Haftung für diese Risiken, bietet aber zusätzlich Schutz für Schäden, welche fahrlässig selbst verursacht wurden. Außerdem für Vandalismus-Schäden.
Ob sich eine Vollkaskoversicherung bei Ihrem Wagen noch lohnt, sollten Sie sich besser beraten lassen, denn der Versicherungsbeitrag für eine Vollkaskoversicherung ist für gewöhnlich höher, als der für eine Teilkaskoversicherung.

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach:
  1. Einstufung des Autoherstellers, Typ- und Regionalklasse des Modells und dem Baujahr
    (Faustformel hier: je größer das Fahrzeug, desto höher der Versicherungsbeitrag)
  2. Hubraum und PS-Motorleistung
  3. Der Einstufung der bisherigen Versicherung und der unfallfreien Zeit Ihrerseits
  4. Der Schadensfreiheitsklasse (Prozentsatz, welcher angibt, was Sie noch an Beitragen zahlen müssen; Abkürzung steht auf dem Versicherungsschein)

Optik und Technik:
Es gibt keine zweite Chance für einen guten ersten Eindruck - Der erste Eindruck zählt!
Bevor Sie einem Kunden das Auto zeigen, sollten Sie es sowohl von außen als auch von innen gründlich reinigen. Ein gut gepflegtes Fahrzeug macht gleich einen besseren Eindruck. Viele Käufer kennen sich nicht so gut mit Technik aus und gehen bei einer vorzeigetauglichen Karosserie davon aus, dass unterm Blech auch alles in Stand gesetzt ist. Entsorgen Sie den Müll aus dem Handschuhfach und Kofferraum und vergessen Sie nicht, den Aschenbecher zu leeren. Zusätzlich zum Autowaschen, sollten Sie geringfügige Kratzer entfernen und den Lack polieren.
Wenn Sie Bilder von Ihrem Auto ins Internet setzen, rücken Sie es ins richtige Licht und erwähnen Sie alle Vorzüge und zählen alle Extras auf. Seien Sie nicht bescheiden, aber bleiben Sie bei der Wahrheit.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Beim Autoverkauf kann dem Käufer viel erzählt werden, von Kilometerlaufleistung bis Mängelfreiheit. Einige sind deshalb skeptisch. Wird der Fahrzeugzustand jedoch von einem Dritten (neutrale Prüfstelle: DEKRA oder TÜV) geprüft und widerlegt, können Zweifel ausgeräumt werden.

Gebrauchtwagenpreise:
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Wagen professionell schätzen lassen, denn der Wert ist von Auto zu Auto unterschiedlich. Viele Faktoren spielen bei der Wertminderung und Wertsteigerung eine Rolle. Selbst Autos des gleichen Modells haben enorme Preisunterschiede. Dazu zählen unter anderem Ausstattung und Baujahr.

Preisverhandlungen:
Achten Sie auf reelle Preise für Ihre Preisverhandlungen. Bieten Sie Ihr Auto nicht unter dem Verkaufswert an, aber setzen Sie die Preislatte im Gegenzug auch nicht zu hoch an.
Informieren Sie sich gründlich, wie viel Ihr Wagen noch wert ist. Ideal ist eine Autobewertung, entweder direkt beim Händler oder über Online-Portale, die eine kostenfreie Fahrzeugbewertung anbieten.
Es ist geschickt, wenn Sie den Preis etwas höher setzen als Sie eigentlich noch dafür bekommen möchten. So bleibt Ihnen Raum zum Verhandeln.
In der Ruhe liegt die Kraft! Lassen Sie sich nicht verunsichern. Oft versuchen Käufer, den Preis zu drücken und suchen Mängel am Wagen. Sie fangen an zu jammern, welche unglaublichen Kosten dies noch für sie hätte. Bleiben Sie Ihren Preisvorstellungen treu und weichen nicht zu sehr ab, ansonsten gibt es sicherlich noch andere Interessenten, die Ihrem Angebot nachkommen.

Hier finden Sie interessante Tipps und Infos zum Gebrauchtwagenverkauf:
Gebrauchtwagenverkauf - Der Trend bei den Gebrauchtfahrzeugpreisen setzte sich auch im Januar 2023 weiter fort. Ein Gebrauchtwagen kostete im Januar 2023, gemäß Online-Automarkt „Autoscout24“, im Durchschnitt 2.767 Euro mehr als im Januar 2022.
Worauf sollte man beim Gebrauchtwagenverkauf achten? - Vorsicht vor Betrüger. Wer sein rares Gebrauchtfahrzeug per Online-Plattform verkaufen will, kann echte Abenteuer erleben. Denn auf den virtuellen Marktplätzen tummeln sich auch Betrüger, unseriöse Händler und Online-Kriminelle.
Gebrauchtfahrzeugpreise - Im Moment erlebt der Gebrauchtwagenmarkt einen regelrechten Boom, dennoch steigt die Nachfrage weiterhin, das Angebot wird knapper und die Preise für Gebrauchtwagen immer höher. Doch ist jetzt auch der richtige Zeitpunkt, seinen gebrauchten PKW zu verkaufen?
Gebrauchtfahrzeugverkauf - Im aktuellen Auto-Barometer der Online-Börse mobile.de zeigt sich, dass Gebrauchtautos derzeit teuer sind wie nie zuvor. Bereits im August 2021 verzeichnete der Online-Fahrzeugmarkt einen fünfstelligen Kaufpreis für Kleinstwagen. Im September erreichten die Minis einen erneuten Rekord-Preis.
Autohandel im Lockdown - Viele Autohäuser müssen in der Corona-Krise ihre Türen schließen. Doch nicht jeder, der gerade jetzt ein Gebrauchtauto kaufen will, muss in die Röhre schauen. Denn so kommt der Gebrauchtwagen vom Händler bis an die eigene Haustür.

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Steuergeräte-Diagnose - Mögliche Manipulationen können mittels Steuergeräte-Diagnose kostengünstig und schnell aufgespürt werden. Ab sofort wird eine Steuergeräte-Diagnose an den bundesweit 75 Dekra-Niederlassungen angeboten.
Gebrauchtwagenverkauf privat - Verkauft eine Privatperson ein Fahrzeug, gelten andere Spielregeln als beim Autoverkauf durch einen Händler. Verschweigt ein privater Autoverkäufer einen Fahrzeugmangel "arglistig", besteht eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Diese Gebrauchtfahrzeuge sind ein guter Deal - Die Sachverständigenorganisation Dekra hat in ihrem Gebrauchtwagenreport 2017 über 500 Automodelle ausgewertet sowie die Mängel aus circa 15 Mio. Hauptuntersuchungen innerhalb von 2 Jahren. Der Klassensieger ist das Fahrzeugmodell, das über alle 3 Laufleistungsbereiche durchschnittlich den besten Mängel-Index (DMI) aufzeigt.
Autoverkauf - Was beachten? Gebrauchtwagen lassen sich nach einer professioneller Aufbereitung deutlich besser vermarkten. Eine große Wirkung auf den Käufer hat ein optisch einwandfreier Wagen.
Gebrauchtwagenreport der Gesellschaft für Technische Überwachung 2016 - Die Kategorien Oberklasse, Mittelklasse, Vans, Kompakte, Sportwagen und Luxusklasse sind erstmals fest in deutscher Hand.
Sonderausstattungen, die den Gebrauchtwagenmarkt und den Wiederverkauf beeinflussen.
Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) - Auch professionelle Autohändler sind bei Gebrauchtwagen zur Gewährleistung verpflichtet.
Tipps zum PKW-Verkauf über das Internet.



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