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ADAC: Mopedversicherung ab 01.03.2013 neu mit Elektro-Kasko

13 Februar, 2013

Zur neuen Moped-Saison ab 01.03.2013 gibt es bei der Mopedversicherung vom ADAC nicht nur das neue grüne Versicherungskennzeichen, sondern auch neue Tarife und Leistungen:

Die ADAC-MopedVersicherung bietet eine sogenannte Elektro-Kasko für Pedelecs 45 und E-Bikes ab 25 km/h bis 45 km/h. So ist künftig auch das Herzstück und teuerste Teil dieser Elektrofahrzeuge, der Akku, versichert. Verbraucherfreundliches Extra: Wer zwölf Monate schadenfrei fährt, wird später als Führerschein-Neuling von der ADAC-AutoVersicherung mit Sondereinstufungen belohnt.
Von der Elektro-Kasko werden Schäden bei Brand, Explosion, Hagel oder Sturm übernommen. Mitversichert sind auch Diebstahl und Unfälle mit Tieren jeglicher Art. Im Tarif Elektro-Plus ist der Akku noch zusätzlich gegen jede Art von Beschädigung oder Zerstörung sowie gegen Bedienungsfehler wie Tiefenentladung versichert.
Generell beinhaltet die ADAC-MopedVersicherung eine Haftpflichtdeckung von 100 Millionen Euro pauschal für Personen, Sach-und Vermögensschäden mit maximal zwölf Millionen Euro je geschädigter Person. Die Versicherung gilt neben Pedelecs 45 und E-Bikes auch für Leichtmofas, Mofas, Mopeds, Mokicks und Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern. Als Besonderheit können auch Segways und Krankenfahrstühle versichert werden. Versichert sind der Versicherungsnehmer, Fahrer, Halter und Eigentümer. Das Versicherungsjahr beginnt jeweils am 01.03.2013 und endet ein Jahr später.
Für ADAC Mitglieder kostet die ADAC-MopedVersicherung 62,90 Euro. Die Teilkaskoleistungen gibt es mit 150 und 300 Euro Selbstbeteiligung (SB), die neue Elektro-Kasko ab 146,90 Euro mit 300 Euro SB, die Elektro-Plus-Leistungen ab 230,90 Euro mit ebenfalls 300 Euro SB. Das Nummernschild für die ADAC-MopedVersicherung ist in ADAC Geschäftsstellen erhältlich, es kann aber online bestellt werden. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.adac.de/Versicherungswelt sowie unter Telefon 01805/12 10 15 (14 Cent/Min/Festnetzanruf/mobil ggf. abweichend). adac.de

Hier finden Sie Tipps und Infos rund um das neue Mopedkennzeichen 2013 / 2014

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Die Abkürzung steht für Kraftfahrzeug.

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Unter einem Kfz versteht man ein durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Landfahrzeug. Züge, Straßenbahnen Flugzeuge und Boote sind somit keine Kraftfahrzeuge. Zu den Kraftfahrzeugen gehören Kraftwagen und Krafträder (einspurige Kfz). Bei den zwei- oder mehrspurigen Kraftwagen unterscheidet man zwischen Personenkraftwagen (Pkw) und Nutzkraftwagen (Nkw). Bei den Nutzkraftwagen unterscheidet man zwischen Lastkraftwagen (Lkw), Kraftomnibusse (KOM), Zugmaschinen, Sattelschlepper, Arbeitsmaschinen (Anlage XXIX zu § 20 III a Satz 4 StVZO, EG-Fahrzeugklassen).

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